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Kosten

Das Honorar für psychotherapeutische Sitzungen – auch im Rahmen von Psychoonkologie oder Trauerbegleitung – beträgt € 110,– pro Einheit (50 Minuten).

Ein Erstgespräch – ebenfalls im Ausmaß von 50 Minuten – wird mit € 80,– verrechnet. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihrer Anliegen und einer ersten gemeinsamen Einschätzung, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und passend erscheint.

 

Hausbesuche: Wenn es Ihnen auch gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen nicht möglich ist in die Praxis zu kommen, biete ich natürlich auch gerne Hausbesuche an.

Für innerhalb Wien beträgt die Anfahrtspauschale € 20,– .

Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Teilrefundierung durch die Krankenkassen

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose ist eine Teilrefundierung durch Ihre Krankenkasse möglich. Dazu ist bis zur zweiten Einheit eine ärztliche Bestätigung (z.B. durch Ihren Hausarzt) erforderlich, die bestätigt, dass keine körperlichen Ursachen für die psychische Symptomatik vorliegen.

Refundierungsbetrag der Kassen (Stand: Januar 2025)

- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 33,70


- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 45,00


- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): € 46,60


- Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,00
 

Für die ersten zehn Therapieeinheiten kann der Kostenzuschuss ohne weitere Bewilligung in Anspruch genommen werden. Für darüber hinausgehende Sitzungen ist ein Antrag auf Verlängerung bei Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Abläufe je nach Krankenkasse variieren können. Gerne informiere ich Sie persönlich über das genaue Vorgehen und unterstütze Sie bei der Antragstellung.

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